33. StVO-Novelle zur Förderung der sanften Mobilität
Am 1. Oktober 2022 wird die 33. StVO-Novelle in Kraft treten – Ziel ist die Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche.
Für die Umsetzung der Maßnahmen gibt es neue Verkehrszeichen und Zusatztafeln. Zum Beispiel wird das Abbiegen bei Rot für Radfahrerinnen/Radfahrer erlaubt sein, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist. Diese Zusatztafeln und alle weiteren neuen Verkehrszeichen möchten wir Ihnen in diesem Newsbeitrag kurz vorstellen und erklären:
Alle neuen Verkehrszeichen finden Sie auch auf unserem Preisblatt zum Download und im Online-Shop. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Verkaufsleiter Thomas Spacil gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur 33. StVO-Novelle finden Sie auch unter: https://www.oesterreich.gv.at/Gesetzliche-Neuerungen/Bundesgesetzblatt/33_StVO_Novelle.html